Verwaltung
Mängel der Verwaltung melden
Redaktion NewRent · Zuletzt aktualisiert 3. Oktober 2026
Melde Mängel schriftlich, sachlich und vollständig – idealerweise als PDF mit Fotos. Bewahre eine Kopie und den Nachweis des Versands auf.
Schriftlich statt mündlich
Ein Telefonat ist schnell vergessen. Eine schriftliche Meldung zeigt später eindeutig, was du wann gemeldet hast.
Was du erwarten kannst
Bei Mängeln, die nicht von dir zu beheben sind, kann die Mieterschaft u. a. die Beseitigung verlangen (Art. 259a OR). Wie und wann behoben wird, klärst du mit der Verwaltung.
Vorlage für deine E-Mail
«Guten Tag, nach meinem Einzug am [Datum] habe ich in der Wohnung [Adresse] weitere Mängel festgestellt, die im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt sind. Im Anhang finden Sie die Mängelliste mit Fotos. Ich bitte Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen und die als ‹Behebung gewünscht› markierten Mängel zu beheben. Freundliche Grüsse»
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 253 ff. – Mietrecht (fedlex.admin.ch)
- Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
